Die Finanzierung der mobile Pflege- und Betreuungsdienste erfolgt anteilig durch das Land Steiermark, der Wohnsitzgemeinden und einem gestaffelten Eigenkostenbeitrag der betreuten Person.
Eine Zuzahlung der Gemeinde erfolgt ausschließlich bei der Betreuung in Privathaushalten und bei Klienten die Ihren Hauptwohnsitz in einer unserer Mitgliedsgemeinden haben.
Eine Zuzahlung des Landes Steiermark erfolgt nur bei Betreuten, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben.
Es gelten nach Einkommen gestaffelte, einheitliche Tarife laut Tarifliste (Richtlinien des Landes Steiermark).